AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen für das „Sauerland Ride und Community Weekend“
Das „Sauerland Ride und Community Weekend“ – im Folgenden auch „Veranstaltung“ genannt – ist eine Veranstaltung von Weitblick Coaching.Social Media (nachfolgend auch „Veranstalter“).
§1 Teilnahmebedingungen und Leistungsumfang
(1) Das Mindestalter der Teilnehmer:innen beträgt 18 Jahre.
Jeder Teilnehmer muss per E-Mail erreichbar sein. Bei Fragen zu den Leistungen oder anderen Informationen steht der Veranstalter jederzeit zur Verfügung.
(2) Die Teilnehmer:innen sind grundsätzlich selbst für ihre Gesundheit verantwortlich und müssen im Vorfeld sicherstellen, dass sie eine ausreichende Fitness für das Rennrad-Wochenende mitbringen.
(3) Der Leistungsumfang ist auf der Website www.dein-weitblick.de/events (http://www.dein-weitblick.de/events) im Detail beschrieben.
§2 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail an info@dein-weitblick.de (mailto:info@dein-weitblick.de).
Die jeweils erforderlichen Angaben müssen von den Teilnehmer:innen vollständig und wahrheitsgemäß mitgeteilt werden.
(2) Nach vollständiger Übermittlung der Daten („verbindliches Vertragsangebot“) erhält der/die Teilnehmer/in eine Bestätigung über den Eingang der Anmeldung per E-Mail vom Veranstalter.
(3) Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt zustande, wenn die vom Veranstalter erklärte Annahme des Vertragsangebots bei dem/der Teilnehmer/in zugeht. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Veranstalter der Teilnehmerin die Teilnahmebestätigung zur Verfügung stellen.
§3 Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und beträgt 289€ (Weekend) und 29€ (nur Sauerland Ride).
(2) Die Zahlung erfolgt auf Rechnung. Bei Nichterfüllung durch den Veranstalter gilt der Rückzahlungsanspruch.
(3) Ohne vollständige Zahlung der Teilnahmegebühr vor Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.
§4 Mindestteilnehmerzahl
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen und in der Teilnahmebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl von 20 Teilnehmer:innen kann der Veranstalter die Veranstaltung bis spätestens 30 Tage vor Beginn absagen (Rücktritt vom Vertrag). In diesem Fall erhalten die Teilnehmer:innen die geleisteten Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurück. Der Veranstalter wird die Teilnehmer:innen zeitnah informieren, wenn sich zu einem früheren Zeitpunkt definitiv ergibt, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.
§5 Übertragbarkeit
(1) Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der/die Teilnehmer/in sich durch eine andere geeignete Person („Dritte“ oder „Ersatzperson“) ersetzen lassen. Die Ersatzperson muss die AGB akzeptieren.
(2) Der Veranstalter kann dem Eintritt der Dritten widersprechen, wenn diese den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht entspricht. Das Gleiche gilt, wenn die Teilnahme der Dritten gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegensteht.
(3) Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet der/die ursprüngliche Teilnehmer/in zusammen mit der Ersatzperson als Gesamtschuldner für die Teilnahmegebühr.
§6 Sicherheitsmaßnahmen, Ausschluss eines/r Teilnehmer/in, fristlose Kündigung durch den Veranstalter.
(1) Den Anweisungen des Veranstalters und der Guides ist Folge zu leisten.
(2) Der Veranstalter kann den Vertrag auch nach Beginn der Veranstaltung aus wichtigem Grund fristlos kündigen und eine/n Teilnehmer/in von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen.
(3) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein/e Teilnehmer/in trotz Abmahnung erheblich die Veranstaltung stört, so dass eine weitere Teilnahme für den Veranstalter oder die anderen Teilnehmer/innen nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn der/die Teilnehmer/in sich nicht an sachlich begründete Weisungen hält.
(4) Eine Abmahnung des/r Teilnehmer/in vor Kündigung aus wichtigem Grund ist für den Veranstalter entbehrlich, wenn der/die Teilnehmer/in in besonders grober Weise die Veranstaltung stört.
(5) Dem Veranstalter steht in diesem Fall die Teilnahmegebühr weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Leistung(en) ergeben. Schadenersatzansprüche des Veranstalters im Übrigen bleiben unberührt.
§7 Rücktritt der Teilnehmerin vor Veranstaltungsbeginn, Stornogebühren
(1) Ein/e Teilnehmer/in kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
(2) Bei Rücktritt oder Nichtantritt des/r Teilnehmer:in verliert der Veranstalter seinen Anspruch auf die vereinbarte Teilnahmegebühr. Er kann aber eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen (nachfolgend „Stornogebühren“) von dem/r Teilnehmer/in verlangen.
(3) Diese Stornogebühren sind in § 7 (4) pauschaliert. Der Teilnehmer kann nachweisen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Veranstaltung keine oder wesentlich niedrigere Stornokosten entstanden sind.
(4) Die Stornogebührenpauschale ist wie folgt gestaffelt:
– Bei Rücktritt/Stornierung vor dem 01.04.2025: 0% der Teilnahmegebühr.
– Bei Rücktritt/Stornierung vom 02.04.2025 bis einschließlich 15.05.2025: 50% der Teilnahmegebühr.
– Bei Rücktritt/Stornierung ab dem 15.05.2025: 100% der Teilnahmegebühr.
(5) Es wird empfohlen, eine private Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
§8 Bild- und Videoaufnahmen
(1) Während der Veranstaltung werden Bild- und Videoaufnahmen erstellt. Diese Aufnahmen können in sozialen Medien sowie auf der Webpräsenz des Veranstalters veröffentlicht werden.
(2) Mit der Teilnahme an der Veranstaltung stimmen die Teilnehmer:innen der Verwendung ihres Bildnisses und ihrer Stimme in diesem Kontext zu. Teilnehmer haben das Recht, sich von der Verwendung ihrer Bilder abzumelden.
§9 Gewährleistung, Pflicht der Reisenden Reisemängel unverzüglich anzuzeigen
(1) Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß ausgeführt (Auftreten von Mängeln), so hat der/die Teilnehmer/in dies zur Wahrung ihrer Rechte dem Veranstalter oder dessen örtlicher Vertretung gegenüber unverzüglich anzuzeigen.
(2) Der/die Teilnehmer/in kann eine Herabsetzung der Teilnahmegebühr (Minderung) verlangen, wenn die unverzügliche Anzeige des Mangels unterlassen wurde.
§10 Haftung, Verantwortlichkeit
(1) Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.
(2) Der/die Teilnehmer/innen haben ihre gesundheitliche Eignung für die Veranstaltung eigenverantwortlich zu prüfen.
(3) Es wird empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung und gegebenenfalls eine Unfallversicherung abzuschließen.
§11 Datenschutz
(1) Die von den Teilnehmer:innen angegebenen personenbezogenen Daten werden zur Vertragsdurchführung elektronisch verarbeitet.
(2) Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen und Printmedien ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet werden.
§12 Ausfall der Veranstaltung – Nichtantreten
Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt hat der Teilnehmer:in keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden.
§13 Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme
(1) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Veranstaltung keine Straßen gesperrt werden.
(2) Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko. Die Teilnahme an den Touren erfolgt freiwillig, und jeder Teilnehmer ist selbst für eventuelle Schäden und Unfälle verantwortlich.
(3) Alle Teilnehmer sind verpflichtet, die Straßenverkehrsordnung (StVO) und alle anderen geltenden Gesetze während der Veranstaltung einzuhalten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verstöße gegen diese Regelungen.
(4) Die auf den Touren angebotenen Strecken stellen ein freiwilliges Angebot dar, wofür jeder Teilnehmer eigenverantwortlich haftet. Schäden, die aus Unfällen oder anderen Vorfällen während der Veranstaltung entstehen, sind nicht in der Verantwortung des Veranstalters.
Stand: 17.10.2024
Veranstalter:
Weitblick Coaching.Social Media
Larissa Balzer
Im Laasphetal 4
D – 57334 Bad Laasphe
info@dein-weitblick.de (mailto:info@dein-weitblick.de)