Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem Einzelunternehmen Weitblick Coaching.SocialMedia, Inhaberin Larissa Balzer, Im Laasphetal 4, 57334 Bad Laasphe (nachfolgend Weitblick Coaching.SocialMedia genannt) und dem Vertragspartner als Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder Privatperson (nachfolgend Kunde oder Auftraggeber genannt) als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2) Diese AGB finden gegenüber Unternehmern auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Auftraggebern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Etwas anderes gilt nur, wenn Weitblick Coaching.SocialMedia deren Geltung vorher ausdrücklich, schriftlich zustimmt.
3) Abweichende AGB von Auftraggebern werden nicht akzeptiert, selbst wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 2 Vertragsschluss
1) Weitblick Coaching.SocialMedia übersendet dem Auftraggeber ein Angebot bzgl. der angefragten Leistungen. Mit Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein wirksamer Vertrag zwischen den Parteien zu stande, alternativ mit Zahlung der ersten Rate oder vereinbarten Summe an Weitblick Coaching.SocialMedia. Weitblick Coaching.SocialMedia ist für 14 Tage an das Angebot gebunden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
2) Alternativ kann ein Vertrag mündlich geschlossen werden. Dazu wird Weitblick Coaching.SocialMedia aus Beweisgründen eine Aufnahme des Vertragsschlusses anfertigen, nachdem der Kunde vorab darüber informiert wurde.
3) Weitblick Coaching.SocialMedia ist berechtigt, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die beabsichtigten Leistungen nicht erbringen kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die Weitblick Coaching.SocialMedia in Gewissenskonflikte bringen könnten. Die Ablehnung teilt Weitblick Coaching.SocialMedia dem Auftraggeber wenigstens in Textform mit, dies erfolgt in der Regel per E-Mail.
§ 3 Inhalt und Durchführung
1) Weitblick Coaching.SocialMedia erbringt die vom Auftraggeber beauftragten Leistungen entsprechend dem zugrundeliegenden Angebot, den darin enthaltenen Vertragsbedingungen sowie der Preis- und Leistungsverzeichnisse der gewählten Dienstleistung. Weitblick Coaching.SocialMedia ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen.
2) Weitblick Coaching.SocialMedia erbringt die vertraglichen Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels oder Erfolgs beim Auftraggeber.
3) Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich Weitblick Coaching.SocialMedia vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages auszusetzen. Ist der Auftraggeber bei vereinbarter Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug, ist Weitblick Coaching.SocialMedia berechtigt, die gesamte restliche Vergütung sofort fällig zu stellen. Weitblick Coaching.SocialMedia ist darüber hinaus berechtigt, die Leistungen einzustellen und den Vertrag nach vorheriger Mahnung außerordentlich zu kündigen.
4) Hat der Kunde während eines Projekts Änderungs- oder Erweiterungswünsche des vertraglich vereinbarten Leistungsumfang, kann er dies Weitblick Coaching.SocialMedia mitteilen. Weitblick Coaching.SocialMedia ist nicht verpflichtet, ein solches Änderungsangebot anzunehmen. Wird das Änderungsverlangen nicht angenommen, bleibt es bei den vereinbarten Leistungen. Wird die Leistungsänderung im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart, ist bei einer Erweiterung des Leistungsumfangs die Vergütung entsprechend anzupassen und in Textform festzuhalten. Eine Kürzung der Vergütung findet nicht statt.
5) Weitblick Coaching.SocialMedia ist berechtigt, die Geschäftsbeziehung zu dem Kunden, einzelne Aufträge und Kampagnen sowie deren Ergebnisse zu eigenen Werbezwecken verwenden (z.B. in Referenzlisten, Einreichung bei Wettbewerben). Dabei darf sie die betroffenen Marken des Kunden nennen.
6) Weitblick Coaching.SocialMedia erbringt keinerlei medizinische Beratungen oder Leistungen. Bei gesundheitlichen Fragestellungen oder Problemen ist dringend ärztlicher Rat einzuholen.
§ 4 Mitwirkung und Pflichten des Auftraggebers
1) Der Auftraggeber erbringt als wesentliche Vertragspflicht vereinbarte und sonstige Mitwirkungsleistung, sowie Bereitstellungen in erforderlichem Umfang und zu den vereinbarten Terminen gemäß den Vertragsbedingungen. Er hat insbesondere unaufgefordert und auf eigene Kosten alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Daten, Unterlagen, Informationen und Zugänge vollständig und so rechtzeitig zu überlassen, dass dem Weitblick Coaching.SocialMedia eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Dies gilt entsprechend für alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten.
2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach und verzögert sich infolgedessen die Erbringung von Leistungen durch Weitblick Coaching.SocialMedia, so ist diese dafür nicht verantwortlich. Zusätzlicher Aufwand, der Weitblick Coaching.SocialMedia durch fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Überlassung von Unterlagen, Daten, sonstigen Informationen oder Zugängen entsteht, ist vom Auftraggeber gesondert nach dem jeweils geltenden Stundensatz von Weitblick Coaching.SocialMedia zu vergüten.
3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Weitblick Coaching.SocialMedia einen für die Vertragsabwicklung fest zugewiesen Ansprechpartner mitzuteilen.
4) Der Auftraggeber teilt bei Umzug dem Weitblick Coaching.SocialMedia die neue Adresse unverzüglich, spätestens am tatsächlichen Umzugstag mit, sowie Änderungen der Gesellschaftsverhältnisse, insbesondere aber nicht abschließend Änderung der Rechtform, Geschäftsübergang oder Änderungen bei Vertretungsbefugnissen.
5) Soweit der Kunde Weitblick Coaching.SocialMedia Vorlagen/Informationen zur Verwendung bei der Content-Erstellung und/ oder der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen/Informationen berechtigt ist.
6) Im Falle von Coaching als Vertragsleistung ist die Leistung in den meisten Fällen nur bei aktiver Mitwirkung des Auftraggebers sinnvoll/ wirkungsvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Leistung wie auch für eine aktive Mitarbeit des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist während der Leistungserbringung in vollem Umfang selbst verantwortlich für sein Handeln. Er erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Leistungserbringung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen
1) Wenn die Vergütung nicht individuell zwischen Weitblick Coaching.SocialMedia und dem Auftraggeber vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die im Preis- und Leistungsverzeichnis von Weitblick Coaching.SocialMedia aufgeführt sind. Alle angegeben Preise sind Netto-Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht explizit anders ausgewiesen. Vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor den allgemeinen Sätzen.
2) Zahlungen sind jeweils spätestens 14 Tage nach Rechnungstellung auf Stundenbasis zu entrichten. Bei SEPA-Mandanten erfolgt der Einzug jeweils zum Monatsende nach Abrechnung der Stunden.
3) Die Zahlungsverpflichtung ist durch Überweisung auf das angegebene Konto von Weitblick Coaching.SocialMedia zu erfüllen oder wird vom Konto des Auftraggebers im Rahmen eines erteilten SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.
4) Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Rechnungsversand auf elektronischem Wege, in erster Linie per E-Mail erfolgt.
5) Bei Auswahl der Zahlungsart “SEPA-Lastschrift” ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. Der Einzug der Lastschrift erfolgt nach Erhalt der digitalen Rechnung beim Auftraggeber. Wird die Lastschrift aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung oder einem hier nicht näher definierten Grund nicht eingelöst oder widerspricht der Auftraggeber der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat er die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen und befindet sich ohne Weiteres in Zahlungsverzug. Im Fall einer Zurückweisung der Abbuchung verpflichtet sich der Auftraggeber, den offenen Rechnungsbetrag zzgl. eventuell angefallener Kosten zu zahlen. Zu diesen Kosten gehören u.a. die Kosten, die aufgrund des Widerrufs der Abbuchung oder andere Kosten, die Weitblick Coaching.SocialMedia dem Auftraggeber mitteilt, entstehen.
6) Weitblick Coaching.SocialMedia ist berechtigt, die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren vorauszusetzen oder für die Erledigung seiner Dienstleistung einen Vorschuss zu verlangen bzw. die Arbeiten lediglich mit Vorkassezahlungen vorzunehmen. Macht Weitblick Coaching.SocialMedia von dieser Möglichkeit Gebrauch, wird dies dem Auftraggeber unverzüglich per E-Mail mitgeteilt.
7) Erfolgt keine Zahlung binnen genannter Fristen, befindet sich der Auftraggeber in Verzug, spätestens mit erfolgter Mahnung durch Weitblick Coaching.SocialMedia. Es gelten die gesetzlichen Vorgaben.
§ 6 Leistungsausfall bei Dienstleistungen
1) Weitblick Coaching.SocialMedia ist berechtigt, einen Termin zur Leistungserbringung abzusagen, sofern bei Weitblick Coaching.SocialMedia oder einem Dritten, von Weitblick Coaching.SocialMedia eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die Weitblick Coaching.SocialMedia ohne eigenes Verschulden daran hindert, die Leistung zum vereinbarten Termin zu erbringen.
2) Weitblick Coaching.SocialMedia ist verpflichtet, eine eventuelle Absage dem Auftraggeber möglichst zeitnah mitzuteilen.
3) Im Falle einer Absage nach Absatz 1 steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zu.
4) Im Falle einer Absage wird Weitblick Coaching.SocialMedia dem Auftraggeber gegebenenfalls einen Ersatztermin anbieten. Kommt hierüber eine Einigung nicht zu Stande, wird Weitblick Coaching.SocialMedia dem Auftraggeber eine bereits gezahlte Vergütung (ggf. anteilig) erstatten.
5) Die Erstattung umfasst lediglich den bei Weitblick Coaching.SocialMedia tatsächlich eingegangen Betrag, also abzüglich der Kosten und Gebühren, die bei dem vom Auftraggeber gewählten Zahlungsweg angefallen sind. Der Auftraggeber kann diese Kostenbelastung verringern oder vermeiden, indem er einen möglichst kostengünstigen Zahlungsweg wählt.
6) Tritt der Auftraggeber von dem Vertrag zurück oder verweigert die Teilnahme, ohne dass dafür ein wichtiger von Auftraggeber zu benennender Grund vorliegt, ist Weitblick Coaching.SocialMedia berechtigt die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Dabei muss sich Weitblick Coaching.SocialMedia jedoch anrechnen lassen, was an Aufwendungen durch die Nichtteilnahme erspart und durch eine anderweitige Verwendung der Leistung erworben oder böswillig nicht erworben wurde.
§ 7 Vertraulichkeit
1) Weitblick Coaching.SocialMedia behandelt die Daten des Auftraggebers vertraulich und bewahrt darüber Stillschweigen.
2) § 6 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn Weitblick Coaching.SocialMedia aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Nicht von der Geheimhaltung umfasst sind Informationen und Unterlagen, die im Zeitpunkt oder Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder dem empfangenen Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.
3) Sämtliche Mitarbeiter und Beauftragte von Weitblick Coaching.SocialMedia, die Zugang zu den Daten des Auftraggebers haben, sind in ihren Arbeitsverträgen durch gesonderte Erklärungen auf die strikte Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht und des Datenschutzes verpflichtet.
4) Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt über die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 8 Laufzeit, Kündigung
1) Der Vertrag beginnt zu dem im Angebot oder den Vertragsunterlagen festgelegten Datum. Sofern keine Laufzeit angegeben oder vereinbart ist, gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Im Falle einer Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch nach deren Ablauf auf unbestimmte Zeit.
2) Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Bei Coachings kann der Kunde jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
3) Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund für Weitblick Coaching.SocialMedia liegt insbesondere dann vor, wenn
– sich der Auftraggeber mit einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung und nach Ablauf einer vorherigen angemessenen Fristsetzung in Verzug befindet.
– der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz) gerät.
4) Jede Kündigung bedarf der Textform.
§ 9 Nutzungsrechte
1) Weitblick Coaching.SocialMedia räumt dem Kunden zum Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens ihres Erwerbs, alle übertragbaren Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Markenrechte und Namensrechte zur Verwertung der unter diesem Vertrag und den jeweiligen Auftragsschreiben erbrachten Leistungen einschließlich aller Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen frei von Rechten Dritter zur exklusiven, räumlich, inhaltlich und sachlich unbeschränkten und umfassenden Verwertung in allen derzeit bekannten und zukünftig bekannt werdenden Medien und Nutzungsarten ein. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführrecht, das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe durch Bild- und/oder Tonträger analog und/oder digital, das Recht der Wiedergabe von Funksendungen analog und/oder digital sowie das Online-Recht. Die Übertragung schließt das Recht zur Weiterübertragung an Dritte ein. Bewerberdaten und Strategien sind von vorstehender Regelung explizit ausgenommen und dürfen nicht weitergegeben oder vervielfältigt werden.
2) Zieht Weitblick Coaching.SocialMedia zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie deren Urhebernutzungsrechte für den Kunden zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im gleichen Umfang auf den Kunden übertragen. Der Kunde ist berechtigt, Einsicht in die mit Dritten geschlossenen Verträge, die zur Erfüllung dieses Vertrags und der Auftragserteilungen nötig sind, zu nehmen.
3) Weitblick Coaching.SocialMedia wird den Kunden jeweils vorher über etwaige Beschränkungen der Urhebernutzungsrechte informieren.
4) Strategien, Ideen und Konzepte bleiben bei Nichtverwendung Eigentum von Weitblick Coaching.SocialMedia und gehen nicht auf den Kunden über.
5) Stellt der Kunde Inhalt zur Verfügung, ist dieser allein dafür verantwortlich, insbesondere dass er sämtliche bestehenden Rechte daran hat oder erwirbt. Bei Verletzungen von Rechten Dritter ist der Kunde verpflichtet Weitblick Coaching.SocialMedia von sämtlichen Ansprüchen und Forderungen freizustellen. Gleiches gilt für die Einhaltung von vorgegebenen Plattformrichtlinien.
§ 10 Haftung
1) Weitblick Coaching.SocialMedia haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Weitblick Coaching.SocialMedia nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Weitblick Coaching.SocialMedia nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
3) Die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 11 Datenschutz und Datensicherheit
1) Der Auftraggeber versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Weitblick Coaching.SocialMedia die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
2) Der Auftraggeber stellt Weitblick Coaching.SocialMedia von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, Weitblick Coaching.SocialMedia hat diese Verstöße zu verantworten.
§ 12 Schlussbestimmungen
1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Weitblick Coaching.SocialMedia erforderlich. Weitblick Coaching.SocialMedia ist berechtigt die Bestätigung via Email zu übersenden.
2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Kunde Kaufmann ist und den Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland hat, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Weitblick Coaching.SocialMedia. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
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